Liefer- und Zahlungsbedingungen - Nestlé PURINA PetCare Deutschland GmbH
Stand: 01.01.2023
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen werden unter nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Anderslautende Bedingungen – soweit sie nicht in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen festgelegt sind – gelten nicht. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Bestätigung per Email.
2. Liefermodalitäten, Transportgefahr und Ladungsträger
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Falls nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir in diesem Fall Verpackung und Versandart. Mehrkosten durch Eil- oder Expressfracht bzw. Postversand trägt der Käufer, wenn er eine dieser Versandarten wünscht. Die Lieferung innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ab einem Auftragswert von 100,00 Euro frachtfrei Rampe bzw. Station. Bestellungen mit einem Auftragswert unter 100,00 Euro kommen aus logistischen Kostengründen nicht zur Annahme und Auslieferung. Die Belieferung erfolgt generell auf CHEP-Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, die Paletten zur Abholung für die CHEP Deutschland GmbH bereitzustellen. Erfolgt die Belieferung auf anderen als CHEP-Paletten ist der Empfänger verpflichtet, bei Auslieferung der Ware im Tauschwege die gleiche Zahl unbeschädigter Leerpaletten zur Verfügung zu stellen, die in Größe, Bauart und Verwendbarkeit denjenigen Paletten entsprechen müssen, mit denen die Ware geliefert wurde. Bei nicht oder unvollständig zurückgegebenen Tauschpaletten sind wir berechtigt, den Empfänger mit den Wiederbeschaffungskosten zu dem uns jeweils in Rechnung gestellten Preis weiterzubelasten.
3. Lieferfristen/höhere Gewalt
Lieferungen erfolgen vereinbarungsgemäß. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Maßnahmen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
4. Weiterveräußerung
Unsere Produkte dürfen nur in der jeweiligen Originalpackung angeboten und verkauft werden. Das Umpacken unserer Markenprodukte ist nicht statthaft. Der Käufer verpflichtet sich ferner, in unseren Schaukartons ausschließlich unsere Markenprodukte anzubieten.
5. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche
Offensichtliche Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Art und Umfang der Mängel sowie die Nummer des Lieferscheines bzw. der Rechnung sind anzugeben. Die beanstandete Ware ist zur Prüfung zur Verfügung zu halten und muss solange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden. Differenzen, welche die Stückzahl oder die Sorten der zu einer Lieferung gehörigen Verkaufseinheiten betreffen, können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Empfang der Ware festgestellt und auf der Empfangsquittung vermerkt werden.
Beanstandungen wegen Beschädigung oder Mindergewicht von Bahn- oder Postsendungen sind unverzüglich vom Käufer beim Eingang der Ware unter Hinzuziehung eines Bahn- bzw. Postbeamten oder -angestellten festzustellen und die Schadensunterlagen bei uns einzureichen. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder Minderung gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Zum Rücktritt vom Vertrag - soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist - oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang und nichtgezogene Nutzungen nicht für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen in Klausel 6.
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und das der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer - unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB - zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, jedoch stehen dem Käufer etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe von Klausel 6 zu.
6. Sonstige Schadensersatzansprüche
a) Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz - vorbehaltlich weiter vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung - ausgenommen der Fall des Vorsatzes - auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Käufer ist nicht berechtigt, nutzlose Aufwendungen geltend zu machen.
b) Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
c) Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Buchstabe b) bleibt unberührt.
d) Die in Buchstaben a) bis c) enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
e) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht - und es gelten dann gesetzliche Bestimmungen - im Falle einer Haftung für Vorsatz und den in Buchstabe d) genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
f) Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruchs des Käufers gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
g) Pauschalierte Aufwandsersatz- und/oder Schadensersatzansprüche erkennen wir nicht an.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch eines vorhandenen Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum gegenüber seinen Abnehmern (Weiterveräußerungskunden) so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Dritte, bzw. Vollstreckungsbeamte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderungen aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in Höhe des Brutto-Verkaufspreises der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Diese Abtretung erstreckt sich auch auf etwaige Sicherungsrechte, die dem Kunden für seine Forderungen gegen den Weiterveräußerungskunden gegenüber Dritten, insbesondere Warenkreditversicherern, zustehen.
Der Käufer hat auf unser Verlangen unverzüglich und erschöpfend Auskunft zu geben und uns die erforderlichen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Namen, Anschriften, Telefon- und Telefaxnummern der Weiterveräußerungskunden sowie Grund und Höhe der Forderungen und Ablichtungen entsprechender Rechnungen, Kaufverträge und Zahlungslisten. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges oder einer offensichtlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers oder sonst aus wichtigem Grund jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und/ oder die Berechtigung des Käufers zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen. Uns steht das Recht zu, eingezogene Forderungen auf unsere Forderungen dem Kunden gegenüber zu verrechnen, wobei wir das Tilgungsbestimmungsrecht haben.
So lange Ware in unserem Eigentum steht, aber sich bereits in Besitz und/oder Verwahrung des Kunden befindet, ist der Kunde verpflichtet, für ordnungsgemäße Lagerung, Sicherung und Verwahrung Sorge zu tragen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, entsteht im Zeitpunkt der Pflichtverletzung ein Schadenersatzanspruch zu unseren Gunsten, für dessen Höhe der Kaufpreis als Schaden gilt. Als Pflichtverletzung in diesem Sinne gilt auch der Eintritt der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums, wenn die Ware nicht zuvor veräußert worden ist.
Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns.
8. Rücktrittsrecht/Fremde Zugriffe
Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen ernsthaft und endgültig verweigert oder auf Grund objektiver Tatsachen davon ausgegangen werden muss, dass der Käufer seine kaufvertraglichen Pflichten voraussichtlich nicht einhalten kann oder wird.
Der Käufer ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Vorhandene Eigentumsvorbehaltsware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben.
9. Preise/Zahlungsbedingungen/Verzug
Die Lieferungen werden in Euro zu den am Versandtag gültigen Preisen berechnet. Für den Bezugs unterjährig neu gelisteter Artikel gelten die in den jeweiligen Jahresgesprächen kundenspezifisch vereinbarten Grundkonditionen nicht. Es gelten die jeweiligen Listenpreise der neu gelisteten Artikel. Artikelbezogene Sonderkonditionen für diese Artikel können nach separater, individueller Vereinbarung gewährt werden. Neben den Preisen wird der jeweils gültige Mehrwertsteuerzuschlag gesondert in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung muss der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum bei uns eingegangen sein. Für Zahlungen, über die in spätestens 10 Tagen nach Rechnungsdatum verfügt werden kann, gewähren wir 2% Skonto. Für Banklastschriften werden 2% Skonto 14 Tage ab Rechnungsdatum gewährt.
Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns zugestanden oder rechtskräftig festgestellt. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung sind wir berechtigt, ab Rechnungstag Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere Mehrkosten und Spesen. Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar an uns zu leisten. Werden gleichwohl Zahlungen an Mitarbeiter von uns geleistet, handeln diese insoweit als Erfüllungsgehilfen des Käufers. Nicht ausdrücklich vereinbarte Abzüge sind unzulässig.
Soweit wir im Einzelfall kraft besonderer Vereinbarung oder aus Kulanz Ware zurücknehmen, erfolgt grundsätzlich Gutschrift des Kaufpreises. Das Recht, die Tilgungsbestimmungen zu treffen, steht ausschließlich uns zu. Der Betrag der Gutschrift wird stets auf die älteste unserer Forderungen angerechnet. Eine Auszahlung von gutgeschriebenen Beträgen erfolgt erst und nur dann, wenn die Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden endgültig beendet und abgerechnet wird und sich daraus ein Schlussguthaben des Kunden ergibt.
Soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, sind wir berechtigt, von dem Kunden einen außerordentlichen Abverkauf der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren außerhalb des üblichen Geschäftsganges zu verlangen. Die Forderungen aus dem Abverkauf werden uns bereits hiermit zur Sicherheit abgetreten; die Abtretung nehmen wir an.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Standort des Werkes oder des Lagers, an dem die Ware ausgeliefert wird, für alle Zahlungen Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Käufer Kaufmann ist.
11. Datenschutz
Umfassende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner erhalten Sie unter https://ww.nestle.de/info/rechtshinweise
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Auf Kaufverträge, bei denen der Kunde seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, findet das CISG-Abkommen keine Anwendung.